Scheidungsanwalt Bonn  02283692348

Ein Scheidungsanwalt wird in Bonn immer dann auf den Plan gerufen, wenn Ehepartner festellen, dass Ihre Ehe gescheitert ist. Aber nicht jede Scheidung läuft planmäßig oder nach einem bestimmten Muster ab. Es gibt viele Faktoren, die diese stark beeinflussen und verkomplizieren können. Klar ist aber, dass Sie vor allem als Antragssteller der Scheidung immer und ausnahmslos auf einen guten Scheidungsanwalt angewiesen sind.

Kompetenter Scheidungsanwalt in Bonn – so läuft die Scheidung ab

Egal, wie lange eine Ehe angedauert hat, das Scheidungsverfahren selbst ist oft weniger langwierig als gedacht. Zumindest dann, wenn sich beide Partner einig sind und einer Trennung zustimmen. Anders gestaltet sich der Ablauf, wenn eine Partei es ablehnt, die Scheidung zu akzeptieren. In diesem Fall spricht man von einer strittigen Scheidung. Es ist daher nötig, Beweise als Antragssteller zu liefern, die das endgültige Scheitern der Ehe belegen und das Gericht überzeugen können. Eine wichtige Rolle spielt außerdem das Trennungsjahr, ohne dass selbst eine einvernehmliche Scheidung nicht abgewickelt werden kann. Wir gehen auf die unterschiedlichen Scheidungsabläufe an dieser Stelle etwas näher ein.

Einvernehmliche Scheidung nach dem Trennungsjahr

Bei einer einvernehmlichen Scheidung gestaltet sich die Abwicklung der Trennung besonders einfach. Durch den einvernehmlichen Wunsch nach einer Beendigung der Ehe werden keine unnötigen Hürden aufgestellt. Voraussetzung, um den Scheidungsantrag erfolgreich bei Gericht einreichen zu können, ist allerdings das obligatorische Trennungsjahr. Die Ehepartner müssen daher bereits seit mindestens einem Jahr eigenständig und unabhängig voneinander gelebt haben. Der Scheidungsantrag wird nach Ablauf dieses Jahres durch den Scheidungsanwalt Bonn im Namen eines Ehepartners bei Gericht eingereicht. Die andere Partei muss diesem Antrag zustimmen. Dann kann die Scheidung durch das Familiengericht abgewickelt werden. Der spätere Scheidungstermin selber nimmt oft nur wenige Minuten oder bis zu einer halben Stunde in Anspruch. Anschließend ist die Scheidung rechtskräftig.

Wichtig ist, das vorab alle Streitigkeiten in Hinblick auf die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens beigelegt sind. Diese Defizite müssen im Vorfeld zwischen den Eheleuten geklärt werden. Entweder privat oder mithilfe von Anwälten, die jeweils eine Partei vertreten. Liegen hingegen keine Streitigkeiten bezüglich der Folgesache vor, reicht ein gemeinsamer Rechtsanwalt Bonn aus, der die Scheidung beantragt.

Wenn die Scheidung zum Streitfall wird

Eine einvernehmliche Scheidung ist der ideale und sicherlich einfachste Ablauf einer Trennung. Ebenso oft kommt es allerdings zum Streitfall, wenn einer den Scheidungsantrag einreicht, der andere diesem aber nicht zustimmen will. Um eine Scheidung nach dem Trennungsjahr trotzdem als Antragssteller durchsetzen zu können, ist es nötig, dem Gericht Nachweise zu liefern, die das Scheitern der Ehe belegen und unterstreichen, dass sich diese nicht mehr wiederherstellen lässt. Dafür bieten sich Zeugen an, die über die Situation der Eheleute berichten können oder auch Urkunden und ähnliche Beweise, die das Gericht anerkennt. Ist das nicht der Fall, wird das Gericht den Antrag kostenpflichtig abweisen.

Zudem gibt es Härtefallregelungen, die bei Streitfall Scheidungen greifen. Die Rede ist dabei von einer Blitzscheidung, die sogar ohne das übliche Trennungsjahr und die Zustimmung des Ehepartners durchgeführt werden können. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Der Antragssteller muss daher beweisen, dass eine Fortsetzung der Ehe für ihn oder sie mit extremen Nachteilen verbunden ist. Das kann unter anderem dann den Fall sein, wenn körperliche Gewalt oder Drohungen sowie ähnliche Härtefälle vorliegen. Dass das der Fall ist, muss bei Gericht aber glaubhaft nachgewiesen werden. Andernfalls wird der Härtefallantrag nicht unterstützt und der Scheidungsantrag kostenpflichtig zurückgewiesen.
Scheidung nach dreijährigem Trennungsjahr

Einen Ausnahmefall im Scheidungsrecht stellt eine Scheidung nach einem bereits seit drei Jahren andauernden Trennungsjahr dar. Scheidungsanträge, die nach dieser Zeit eingereicht werden, werden vom Gericht grundsätzlich akzeptiert und abgesegnet. Auch dann, wenn der Ehepartner diesem Antrag nicht zustimmen möchte. Das Familiengericht geht nach einer dreijährigen Trennungszeit nämlich immer davon aus, dass die Ehe offensichtlich gescheitert ist. Das Einverständnis beider Eheleute ist daher nicht mehr erforderlich.

Scheidung in Bonn – brauche ich einen Anwalt?

Eine Frage, die sich viele Eheleute vor der Trennung vom Partner stellen ist, ob man für die Abwicklung der Scheidung und den Scheidungsantrag bei Gericht überhaupt einen Rechtsbeistand benötigt? Letztendlich könnte man die erforderlichen Dokumente vielleicht sogar selber bei Gericht einreichen? So einfach gestaltet sich das Ganze aber nicht. Bei einer Scheidung besteht nämlich im Gegensatz zu vielen anderen rechtlichen Auseinandersetzungen grundsätzlich eine Anwaltspflicht. Nur der Scheidungsanwalt kann den Antrag daher aufsetzen und dem Gericht zustellen. In der Regel wird der Scheidungsanwalt in Bonn durch den Ehegatten beauftragt, der den Scheidungsantrag einreichen will. Es ist daher nicht erforderlich, dass sich beide Ehepartner bei der Scheidung an einen Anwalt wenden müssen. Das ist nur dann nötig, wenn Streitigkeiten geklärt werden sollen oder der Ehepartner gegen den eingereichten Scheidungsantrag angehen will.

Was kosten Scheidung und Scheidungsanwalt in Bonn?

Mit der Beauftragung eines Scheidungsanwalts und dem Einläuten des Scheidungsverfahrens muss man sich ebenso mit den anfallenden Kosten auseinandersetzen. Dem Anwalt steht für seine Arbeit ein bestimmtes Honorar zu, das ebenso wie die Kosten für das gerichtliche Scheidungsverfahren aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten errechnet wird. Die Kosten für das Scheidungsverfahren und den Anwalt können daher sehr unterschiedlich ausfallen und hängen von der finanziellen Situation der Eheleute ab. Mitunter berücksichtigt das Familiengericht sogar die gesamte Vermögenssituation beider Parteien. Eine weitere Grundregel besagt, dass die Kosten für Scheidung und Scheidungsanwalt immer vom Antragssteller übernommen werden müssen. Es gibt aber durchaus Möglichkeiten, die Kosten unter beiden Eheleuten fair zu verteilen. Dafür kommt eine Kostenübernahmevereinbarung zum Einsatz, die Sie im Vorfeld aufsetzen lassen und vom Ihrem Ehepartner unterschreiben lassen können. Besonders bei einvernehmlichen Scheidungen ist dies eine übliche Prozedur.

Scheidungsanwalt in Bonn bietet Unterstützung bei allen rechtlichen Fragen

Eine Scheidung wirft für alle Beteiligten mitunter viele rechtliche Fragen auf. Unklarheiten, die Sie am besten direkt mit dem Scheidungsanwalt in Bonn klären. Bei einem Scheidungsverfahren gilt grundsätzlich Anwaltspflicht. Insbesondere, wenn Sie selber die Scheidung bei Gericht einreichen möchten, benötigen Sie daher einen kompetente Rechtsexperten an Ihrer Seite, der alle Formalitäten für Sie erledigt. Dieser Aufgabe sind wird durchaus gewachsen. Als Experte bei familienrechtlichen Auseinandersetzunge freuen wir uns darauf, Sie in dieser schwierigen Lebensphase begleiten und unterstützen zu können. Setzen Sie sich dafür einfach mit uns in Verbindung, um einen ersten Gesprächstermin zu vereinbaren.

weitere Infos:
Bonn
https://de.wikipedia.org/wiki/Bonn
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